Organisationsmodelle, die von der strafrechtliche Verantwortung entbindenBewertung, Analyse und Durchführung

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Die Unternehmen, oder die Einrichtungen allgemein, dürfen das Risiko herabsetzen, für verschiedene Delikte zu antworten, wenn sie ein Organisation-Leit-Kontrollsystem einführen.

Die Delikte, für die die Unternehmen nicht haften dürfen, sind:

  • Unrechtmäßige Wahrnehmung von Leistungen des Staates
  • Betrug zum Nachteil des Staates oder anderen öffentliche Haushalte
  • illegale Ertragsaufteilung
  • Unwahrheit in die Sozialmitteilungen
  • Handlungen in Kreditgebernachteil
  • falsche Vermögensbildung
  • missbräuchliche Versammlungsbeeinflussung
  • Erfüllungshindernis des öffentliche Überwachungstätigkeit
  • Agiotage
  • informatische Betrügerei zum Nachteil des Staates oder anderen öffentliche Haushalte
  • Bestechung
  • Erpressung
  • Verbrechen hinsichtlich der Leistungen des Staates
  • Verbrechen gegen die individuelle Persönlichkeit
  • Gesellschaftsdelikte
  • Verbrechen hinsichtlich der Arbeitshygiene und der Gesundheit auf dem Arbeit
  • Umweltdelikte.

Der nötig Zustand für die Verantwortungsfreiheit ist die Ergreifung eines Organisationsmodells, das die Delikte zuvorkommt:
Ein intern Aufsichtsorgan, das Ankleben des Modells kontrolliert;
Ein betrieblich ethisch Ordnung;
Periodischen Aufsichtsdurchsuchungen;
Sanktionen für das unerfüllt Anwendung.

Das Organisationsmodell muß formalisiert sein, um die interne und externe Erkennbarkeit zu erlauben, und muß einigen spezifischen Erforderliches folgen.

Unsere Beratung

  • Vorschätzung der Wahlzweckmäßigkeit des Modells und der eventuellen Problematiken von Ausführung;
  • Plan-zeichnen der betriebliche Gebiete auf Gefahr;
  • Analyse der potenziellen Risiken;
  • Verwirklichung der Dokumentation;
  • Abfassung oder Ergänzung der betrieblichen gleichförmigen;
  • Angleichung des Vertragswesens;
  • Aufsichtsorganhilfsmittel;
  • Verteilung der Formation den Arbeitskräften;
  • periodisch Audit für die Dauerbesserung des Modells;
  • Für die Verwirklichung des Organisationsmodells, wird es eine aus Angehörigen in verschiedenen Zweige bestehende Arbeitsgruppe in Tätigkeit gesetzt: eine Rechtsanwalt, ein Handelsrechtler, ein Informatiker und ein Sicherheit und Umwelt-Sachverständige.

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